Bewährungsdienste

Bei Urteilen auf Bewährung und als Begleitung nach einer Freiheitsstrafe

Bewährungshilfe kann gerichtlich oder amtlich angeordnet werden. Es ist Kontrolle, aber auch Hilfestellung – Letzteres speziell bei der Begleitung nach einem Freiheitsentzug.

Führung, Betreuung, Unterstützung und Kontrolle

Auf dem Weg zur möglichst erfolgreichen Reintegration brauchen die Klienten Orientierung. Wie eng dabei geführt und kontrolliert werden muss, ist individuell sehr verschieden und erfordert von den Bewährungshelfern Klarheit und Empathie. Typische Aufgaben sind:

  • Reintegration nach dem Freiheitsentzug
  • Unterstützung bei der Wohnungs- und der Arbeitssuche
  • Beratung, Vermittlung von Fachhilfe
  • Kontrolle der Einhaltung von Vereinbarungen

Basispaket

Das Basispaket umfasst die unten aufgeführten Produkte mit den bei der Mehrheit der Kunden verwendeten Funktionen.